Köln In der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zur Behinderung der Sport- und Freizeitschifffahrt weist die Regierung darauf hin, dass Aussagen zum Unfallrisiko im Wassersport nicht möglich seien, da es an entsprechenden Unfallstatistiken fehle. Die Bundesregierung führt damit die Argumentation des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) ad absurdum, das die geplanten Einschränkungen gerade mit Sicherheitsproblemen rechtfertigt.
Im Protokoll der Sicherheitskonferenz für die Sportschifffahrt im Seebereich vom 21. April 2006 wird über eine steigende Zahl von Sportbootunfällen in der Ostsee berichtet. In der Einladung hierzu werden die Konferenz und damit auch deren Beschlüsse durch „signifikant steigende Unfallzahlen mit Todesfolge“ gerechtfertigt. Unter anderem wurde beschlossen, den Sportbootführerschein-See auf noch zu bestimmende Gewässer zu begrenzen. Bei Umsetzung dieses Beschlusses würde der Sportküstenschifferschein (SKS) zusätzlich verbindlich werden.
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Die Bundesregierung bestätigt nun dieses Vorhaben. „Die Bundesregierung ist durch den Beschluss der Sicherheitskonferenz (...) aufgefordert, eine Begrenzung des Geltungsbereiches des Sportbootführerscheines-See auf zu bestimmende Gewässer vorzunehmen.“ Der Begründung für dieses Vorhaben (Sicherheitsprobleme) wurde nun der Boden entzogen.
Spannend bleibt die Frage, wer denn nun die Begrenzung des Sportbootführerscheins-See anlässlich der Sicherheitskonferenz beschlossen hat. Feststeht, dass hochrangige Funktionäre der Sportverbände anwesend waren und offenbar an den gefassten Beschlüssen nichts auszusetzen hatten. Von offizieller Seite wird nun kräftig zurückgerudert. „Es bleibt dabei: wir sind gegen neue Ausrüstungs- und Registrierungspflichten und gegen Verschärfungen der Führerscheinbestimmungen“, so Uwe Jahnke, Vizepräsident des Deutschen Segler-Verbandes.
Diese Aussage ist beruhigend und lässt an Klarheit nichts zu wünschen übrig. Sie offenbart aber auch, dass politische Zielsetzungen und tatsächliches Handeln nicht deckungsgleich sein müssen.
Bundesverband Wassersportwirtschaft e.V.
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