Der lange Winter ist endgültig vorbei, an diesem Wochenende beginnt für Millionen Wassersportler in Deutschland die aktive Zeit.
Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee sagte in Berlin: "Für die neue Saison wünsche ich allen Wassersportlern viel Spaß, gute Erholung, Entspannung und die notwendige Fitness. Sie betreiben einen faszinierenden Sport inmitten der Natur. Auf Deutschlands Flüssen, Seen, auf Nord- und Ostsee bestehen hervorragende Wassersportmöglichkeiten. Weit mehr als sechs Millionen Menschen verbringen inzwischen ihre Freizeit auf dem Wasser, immer mehr Boote sind unterwegs. Ich bitte alle Wassersportler, mit der gebotenen Vorsicht unterwegs zu sein und aufeinander Rücksicht zu nehmen. Zu diesem Zweck wird der Bund unter anderem konkrete Maßnahmen für die Verbesserung des Lärmschutzes ergreifen."
Mit einem rund 10.000 Kilometer langen Wasserwegenetz, Tausenden Seen
und 23.000 Quadratkilometern Seewasserstraßen auf Nord- und Ostsee
bietet Deutschland hervorragende Bedingungen für den Wassersport.
"Wassersport und Wassertourismus sind längst zu bedeutenden
Wirtschaftszweigen geworden", so Minister Tiefensee weiter. "Deswegen
wird der Bund den Wassersport auch in Zukunft nach Kräften fördern. Wir
wollen die Bedingungen für Wassersportler weiter verbessern und
bürokratische Hemmnisse abbauen. Dabei hat die Sicherheit der Segler,
Ruderer, Kanuten, Motorbootfahrer und Surfer absoluten Vorrang. Ich
setze mich dafür ein, dass diese fantastischen Sportarten auch in
Zukunft mit dem Natur- und Umweltschutz in Einklang gebracht werden.
Allen Wassersport freunden wünsche ich Mast- und Schotbruch sowie stets
eine Handbreit Wasser unter dem Kiel."
Für die Wassersportsaison weist das Bundesverkehrsministerium besonders auf folgende Regelungen hin:
Charterbescheinigung
Charterunternehmen können in geeigneten Revieren Sportboote vermieten, ohne dass der Mieter im Besitz des amtlich vorgeschriebenen Befähigungsnachweises ist. Nach einer Einweisung wird eine Charterbescheinigung ausgestellt -danach steht dem Freizeitvergnügen nichts mehr im Wege. Diese Charterbescheinigung ist kein Ersatz für den normalerweise notwendigen Führerschein.
Funkzeugnisse
Wenn eine Seefunkanlage an Bord ist, muss der Skipper ein entsprechendes Betriebszeugnis vorweisen. Die Zahl der verantwortungsbewussten Schiffskapitäne, die ein solches Zeugnis erwerben, ist erfreulicherweise stark angestiegen. Deswegen wird für die Wassersportsaisons 2008 und 2009 letztmalig auf ein Bußgeld verzichtet. Hinweis: Ohne Zeugnis wird die Versicherung im Schadensfall möglicherweise eine Regulierung verweigern.
Die Funkzeugnisse der britischen Royal Yachting Association (RYA) reichen für die Teilnahme am Seefunkverkehr an Bord eines unter deutscher Flagge fahrenden Schiffes nicht aus. Nach einer erfolgreichen Anpassungsprüfung kann künftig ein deutsches Funkbetriebszeugnis (SRC) ausgegeben werden. Die Details werden zurzeit erarbeitet.
Lärmschutz
Die für die Seeschifffahrtsstraßen zuständigen Behörden können gegen unzumutbar laute Sportboote vorgehen. Mit Maßnahmen wie örtlich begrenzten Fahrverboten sollen Skipper zur freiwilligen Nachrüstung ihrer Motoren angehalten werden. Betroffen sind Boote, die die Lärmschutzvorgaben der europäischen Sportbootrichtlinie überschreiten. Das Bundesverkehrsministerium hat damit einen fairen Ausgleich zwischen Speedboot-Liebhabern und betroffenen Anwohnern geschaffen.
Text: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS), www.bmvbs.de
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