Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der die Nachrüstung von Booten und Yachten mit Abwasserrückhalteanlagen auf der Ostsee abschließend präzisiert. Die Verordnung wird zum Beginn der Wassersportsaison 2008 in Kraft treten.
Grundsätzlich müssen alle Boote, die nach dem 1. Januar 2003 gebaut
wurden, über Seetoiletten verfügen und die Ostsee befahren mit
Abwasserrückhalteanlagen ausgerüstet sein.
Boote die vor den 1. Januar
2003 gebaut wurden, müssen nachgerüstet werden. Dies gilt allerdings
nicht für Boote, die
• vor dem 1. Januar 1980 gebaut wurden oder
• eine Rumpflänge von weniger als 11,50 m oder eine Breite von weniger
als 3,80 m aufweisen oder
• für die das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) eine
Befreiung von der Ausrüstungspflicht erteilt.
Eine Befreiung kann für Boote erteilt werden, bei denen die Nachrüstung
technisch unmöglich oder bezogen auf den Wert der Yacht wirtschaftlich
unzumutbar ist. Dies kann durch den Eigner durch ein Gutachten eines
öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder durch einen
gemäß EN 45013 von einer akkreditierten Stelle zertifizierten
Sachverständigen nachgewiesen werden.
Wirtschaftliche Unzumutbarkeit wird angenommen, wenn die
Nachrüstungskosten 10% des aktuellen Verkehrswertes der Yacht
überschreiten oder mehr als das Doppelte der durchschnittlich üblichen
Nachrüstungskosten ausmachen.
Die durchschnittlichen
Naschrüstungskosten werden mit 2.000 Euro angenommen, sodass sich ein
Grenzwert von 4.000 Euro ergibt.
Grundsätzlich müssen die nachzurüstenden Tanks eine angemessene Größe
haben. Bei Booten mit mehreren Toiletten reicht die Nachrüstung einer
Toilette mit einem Tank sofern sichergestellt ist, dass die übrigen
Toiletten in einer Entfernung von weniger als 12 sm zum nächstgelegenen
Land nicht benutzt werden. Dies kann durch einen entsprechenden
Aufkleber sichergestellt werden.
Köln, den 7. Dezember 2007
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