Seit dem 16. Juni 1998 müssen Boote und Yachten, die erstmals innerhalb
der EU in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, über ein
CE-Zeichen verfügen. Was dies genau bedeutet und warum
Gebrauchtbootkäufer darauf achten müssen, darüber besteht nach wie vor
viel Unklarheit.
Eines vorab: das CE-Zeichen ist kein
Qualitätsmerkmal. Es bescheinigt ausschließlich die Übereinstimmung der
Yacht mit den vorgeschriebenen Bau- und Ausrüstungsvorschriften. Boote
zwischen 2,5 m und 24 m Bootslänge, die erstmalig in der EU in Verkehr
gebracht und in Betrieb genommen werden, müssen der 10. Verordnung zum
Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) entsprechen. Im Klartext
heißt dies, die Yacht muss den EU-weit harmonisierten Bau- und
Ausrüstungsvorschriften genügen. Diese Regelung gilt sowohl für neue
als auch für gebrauchte Boote.
Konformitätserklärung prüfen
Dokumentiert wird dies
durch die vom Hersteller oder Importeur unterzeichnete
Konformitätserklärung. Die Konformitätserklärung muss im „Handbuch für
Schiffsführer" enthalten sein. Bitte achten Sie darauf, dass Ihnen das
Handbuch in deutscher Sprache mit der Konformitätserklärung übergeben
wird und stellen Sie vor dem Kauf sicher, dass Ihr Boot über ein
CE-Zeichen verfügt.
Herkunft der Yacht prüfen
Boote und Yachten, die vor dem 16.6.98 innerhalb
der EU in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen wurden, benötigen
also kein CE-Zeichen (Konformitätserklärung). Allein der Blick auf das
Baujahr verschafft aber keine Sicherheit. Viele Gebrauchtboote, die auf
dem deutschen Markt angeboten werden, haben den Wirtschaftsraum der EU
noch niemals „betreten", wurden also innerhalb der EU noch nicht in
Verkehr gebracht und in Betrieb genommen, obwohl sie vor 1998 gebaut
und ausgeliefert wurden. Beispiele hierfür sind Yachten, die bisher in
Nicht-EU-Staaten (Drittländern), also z.B. in Kroatien oder den USA
ihren Liegeplatz hatten. Vorsicht ist also bei Booten, die aus
Drittländern stammen, durchaus angebracht. Natürlich können dies
interessante Angebote sein. Man muss aber wissen, dass in diesen Fällen
eine nachträgliche Zertifizierung erforderlich wird. Näheres hierzu zu
einem späteren Zeitpunkt. Beachten Sie auch, dass Yachten aus
Drittländern, die nach 1998 gebaut wurden, nicht unbedingt ein
CE-Zeichen vorweisen können. Häufig wurden diese Yachten z.B. für den
amerikanischen Binnenmarkt gebaut, waren niemals für den Export
vorgesehen und erfüllen damit auch nicht die vorgeschriebenen Normen in
Europa. Auch in diesen Fällen wäre nach dem Kauf eine
Nachzertifizierung fällig. Zusammenfassend also der Rat: es muss
zweifelsfrei geklärt werden, ob die gebrauchte Yacht ein CE-Zeichen hat
oder benötigt.
Nachzertifizierung kann teuer werden
Sollte der Kauf eines Gebrauchtbootes in Frage kommen, das bisher seinen Liegeplatz in
einem Drittland hatte und innerhalb der EU noch nicht in Verkehr
gebracht und in Betrieb genommen wurde, muss die Yacht nachträglich
zertifiziert werden.
Dazu muss ein akkreditiertes Zertifizierungsunternehmen (Benannte Stelle) eingeschaltet werden. Das Boot muss besichtigt werden und ein „Post Construction Assessment"
durchlaufen. Gegebenenfalls sind Änderungen am Boot notwendig. Dieses
vorgeschriebene Verfahren ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden.
Die für das Assessment notwendigen technischen Unterlagen müssen vom
Käufer zur Verfügung gestellt werden. Außerdem besteht die
Verpflichtung, das „Handbuch für Schiffsführer zu erstellen bzw.
erstellen zu lassen. Eine Menge Aufwand also. Klären Sie also vor dem
Kauf, mit welchen Kosten bei einer Nachzertifizierung zu rechnen ist.
In aller Regel stehen die Kosten bei Booten unter 7,5 m Bootslänge in
keinem vernünftigen Verhältnis zum Schiffswert.
Ignorieren ist keine Lösung
Nun mag sich mancher denken: „Wo kein Kläger, da
kein Richter". Wem soll es schon auffallen, ob die Yacht den
CE-Anforderungen genügt. Klar, gesetzliche Bestimmungen kann man auch
ignorieren. Schließlich tun wir das im Straßenverkehr täglich. Oder
halten Sie sich an alle Straßenverkehrsregeln? Wer so denkt, sollte
aber zumindest die Konsequenzen kennen. Gemäß § 4a der
Binnenschiffs-Untersuchungsordnung darf ein Boot ohne
Konformitätserklärung nicht in Betrieb genommen werden. Bei Verstößen
kann das Boot an die Kette gelegt werden und es drohen empfindliche
Bußgelder. Im Schadenfall kann die Versicherung eine Regulierung
ablehnen. Eine Yacht, die für den Verkehr nicht zugelassen ist, kann
schließlich auch nicht versichert sein.
Ein Weiterverkauf von Booten ohne CE-Zeichen ist
ebenfalls schwierig. Man wird wohl damit rechnen müssen, dass der
nächste private Käufer danach fragt. Eine Inzahlungnahme durch einen
Händler ist so gut wie ausgeschlossen. Jeder Händler wird sich hüten,
eine Yacht ohne CE-Zeichen weiter zu verkaufen. Das Boot würde damit
mangelhaft und der Kunde könnte seine kaufvertraglichen Rechte geltend
machen. Bis hin zur Rückgabe der Yacht. Insgesamt also gute Gründe das
Thema CE ernst zu nehmen.