Hamburg (SP) Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung hat folgenden Bericht veröffentlicht:
Am 16. Mai 2006 gegen 10 Uhr wurde die Segelyacht SAMOA an der Westküste Bornholms, ca. 2 sm nördlich der Hafenstadt Rönne unbemannt aufgefunden. Auf dem gestrandeten, äußerlich unbeschädigten Boot war das Vorsegel gesetzt und der Außenbordmotor bei gezogenem Choke in die Betriebsposition geschwenkt. Eine erste Inaugenscheinnahme der Yacht durch die herbeigerufene dänische Polizei ergab keine Anhaltspunkte für den Verbleib des Skippers. Eine Suchaktion am Strand, bei der auch ein Spürhund eingesetzt wurde, blieb erfolglos.
Da die deutsche Herkunft der Segelyacht an Hand persönlicher Dokumente des Skippers bei einer ersten Recherche an Bord festgestellt werden konnte, unterrichteten die dänischen Behörden die deutsche Wasserschutzpolizei. Gleichzeitig wurde vom ebenfalls informierten MRCC Bremen im Seegebiet zwischen Rügen und Rönne eine großangelegte Suchaktion nach dem Skipper eingeleitet. Hieran waren mehrere Hubschrauber, Boote und Schiffe beteiligt.
Um 21:30 Uhr wurde die Suche nach der vermissten Person ergebnislos eingestellt.
Der Skipper war am 13. Mai 2006 von Wolgast aus zu einem kurzen Segeltörn nach Gager (Insel Rügen) aufgebrochen. Dort hatte er anschließend übernachtet. Auf dem Rückweg am folgenden Tag lief das Boot gegen Mittag im Osttieffahrwasser, ca. 0,5 sm südlich der Tonne O 28, auf Grund und wurde gegen 13:00 Uhr durch das von Zeugen des Vorfalls herbeigerufene Seenotrettungsboot HEINZ ORTH ohne festgestellte Beschädigungen freigeschleppt. Anschließend wurde die SAMOA noch bei mehreren merkwürdigen Segelmanövern beobachtet. Neuerliche Hilfsangebote lehnte der Skipper jedoch ab und segelte schließlich entgegen seinem ursprünglichen Plan auf nordöstlichem Kurs in Richtung offene See.
Am 9. Juni 2006 wurde der Skipper der SAMOA am Strand von Ückeritz (Insel Usedom) tot aufgefunden. Als Todesursache stellte das Gerichtsmedizinische Institut der Universität Greifswald Ertrinken fest. Außerdem konnte an Hand von Gewebeproben nachgewiesen werden, dass der Skipper vor dem Unfall unter erheblichem Alkoholeinfluss gestanden haben muss.
Der summarische Untersuchungsbericht beschränkt sich auf die Schilderung der im Rahmen der Ermittlungen festgestellten Fakten. Eine Analyse des Unfalls war mangels hinreichender Erkenntnisse über den tatsächlichen Unfallhergang nicht möglich. Der komplette Bericht unter http://www.bsu-bund.de/