Sportbootführerscheine Drucken E-Mail
Geschrieben von (redaktion )   

Eine kleine Übersicht


Zur Zeit können Sie in Deutschland zwei Arten von Sportbootführerscheinen erwerben.

Das sind zum einen die amtlich vorgeschriebenen Führerscheine:
sowie der:
Deweiteren haben wir da die freiwilligen amtlichen Führerscheine .

Diese muss man nicht zwingend erwerben, jedoch verlangen Vercharterer von Jollen oder Yachten einen entsprechenden Befähigungsnachweis zum Führen der jeweiligen Sportboote.
Diesen Nachweis können Sie nur mit den freiwillig amtlichen Führerscheinen erbringen, da bei deren Ausbildung wichtige Lehrinhalte zum eigenständigen Führen eines Sportbootes für die jeweiligen Reviere (küstennahe Gewässer und hohe See) vermittelt werden. Die ehemaligen DSV-Führerscheine (A, BR, BK, C ) gibt es ab 01.01.2003 nicht mehr.

Sportbootführerschein Binnen

Amtliche Erlaubnis zum Führen eines Sportfahrzeugs auf Bundeswasserstraßen im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung zu nichtgewerblichen Zwecken. Es wird unterschieden, ob der Inhaber ein Motorboot, ein Segelboot oder ein Surfbrett führen darf. Ab einer Motorleistung von mehr als 3,68 kW (5PS) ist der SBF Binnen (Motor) Pflicht. Der Führerschein berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer LüA (Länge über Alles ohne Ruder und Bugspriet) von unter 15 m mit maximal 12 Personen an Bord. Für Segelboote ohne Motor gibt es in Deutschland keine bundesweit geregelte Führerscheinpflicht. Landesrechtlich geregelte Führerscheinpflichten gibt es – auch außerhalb von Bundeswasserstraßen, etwa auf Binnenseen – zum Beispiel für die Gewässer in Berlin (ab 3 m² Segelfläche) und im Bundesland Sachsen (ab 6 m² Segelfläche). Für den Bodensee ist ab 12 m² Segelfläche das Bodenseeschifferpatent D vorgeschrieben. Im Übrigen ist es Sache der Eigentümer (z. B. Stadtverwaltung) eines Gewässers, eine Führerscheinpflicht zu erlassen. Außerdem verlangen viele gewerbliche Bootsverleiher die Vorlage des Führerscheins.
Ein Kuriosum eigener Art stellt die Alster in Hamburg dar. Sie ist als "Sonstige Verkehrsfläche" im Sinne der Hafenverkehrsordnung Teil des Hamburger Hafens, und hier gilt nur der Sportbootführerschein See. Der Sportbootführerschein Binnen wird geduldet.
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 Mindestalter: Motorboot: 16 Jahre
Segeln: 14 Jahre
Surfen (Berlin): 14 Jahre

Sportbootführerschein See

Der SBF See ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Booten, welche für Sport- und Freizeitzwecken gebaut wurden , im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstrasse-Ordnung, d.h. auf den Seeschifffahrtstrassen  (3-Seemeilen-Zone und Fahrwasser innerhalb der 12-Seemeilen-Zone).
Er ist vorgeschrieben beim Führen von Fahrzeugen mit einer Motorleistung von mehr als 3,68 kW zu nichtgewerblichen Zwecken.

Voraussetzungen und Erwerb:
  • Tauglichkeit: Ärtzliches Zeugnis (Sehfähigkeit/allgemeiner Gesundheitszustand)
  • Zuverlässigkeit: KFZ-Führerschein od. Führungszeugnis-"O"
  • bei Minderjährigen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Prüfungen:
  • Theorie - Aufgaben: Navigation, Seemanschaft, Kollisionsverhütungsregeln, Schifffahrtstrassen-Ordnung, Wetterkunde und Fahrzeugführung (freitextlicher Fragebogen und ggf. mündl. Prüfung)
  • Praxis - Aufgaben: Manöver und Knotenkunde
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 Mindestalter: 16 Jahre 

Freiwillige amtliche Führerscheine

Sportküstenschifferschein (SKS)

Der SKS ist der amtliche, freiwillige, empfohlene Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 sm Abstand von der Festlandküste). Der Sportküstenschifferschein ist ein reiner Befähigungsnachweis und erweitert nicht die Berechtigungen, welche man mit dem Sportbootführerschein See erworben hat. Für das Chartern einer seegängigen Yacht genügt der Sportbootführerschein See. Jedoch kann der SKS als Befähigungsnachweis eine große Rolle bei einem Seeunfall und der damit verbundenen Untersuchung durch die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchungen und einem vielleicht folgenden gerichtlichen Prozess haben.

Vorraussetzungen und Erwerb:
Prüfungen:
  • Theorie: Navigation (auch Kartenaufgaben), Seemanschaft, Schifffahrtsrecht und Wetterkunde (freitextlicher Fragebogen und ggf. mündl. Prüfung)
  • Praxis: Manöver, Knotenkunde u.a.

Der Prüfungsstoff des SKS ist deutlich umfangreicher als der des SBF See. Die theoretische Prüfung ist in zwei Teile gegliedert, einen theoretischen Fragenteil und einen Kartenteil, in welchem man umfangreiche navigatorische Kenntnisse anhand einer Seekartenaufgabe nachweisen muss. Auch Fragen zu Strom und Gezeiten werden hier gestellt. Bei dem Fragenteil sind die Fragen samt Musterantworten vorab bekannt und im Handel erhältlich. Der Kartenteil ist nicht veröffentlicht und daher nicht vorab bekannt. Allerdings sind vergleichbare Musteraufgaben im Handel erhältlich. Bei Nichterreichen einer bestimmten Punktzahl kann es auch eine mündliche Nachprüfung geben. Darüber hinaus werden in einer praktischen Prüfung umfangreichere Kenntnisse bzgl. der Führung einer seegängigen Yacht geprüft als beim SBF See. Zwischen der theoretischen und der praktischen Prüfung dürfen maximal 24 Monate liegen. Der SKS ist alternativ auch in einer Variante nur unter Motor ausstellbar. In diesem Falle wird die Prüfung auf einem Motorboot und nicht auf einer Segelyacht abgenommen, und bei den Prüfungsfragen entfällt weiterhin der auf das Segeln bezogene Prüfungsteil. Die Variante „mit Motor und unter Segel“ ist jedoch mit Abstand die gebräuchlichste. Der SKS entspricht im Grundsatz dem früheren Segelschein BR des DSV.
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Mindestalter:  16 Jahre

Sportseeschifferschein (SSS)

Der SSS ist der amtliche, freiwillige, empfohlene Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 sm sowie die gesamte Ost- und Nordsee, Ärmelkanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer). Dieser Führerschein ist zum Führen von gewerblich genutzten Sportbooten mit maximal 12 Mann Besatzung und von Traditionsschiffen mit 15 bis 25 m Rumpflänge und mehr als 25 Mann Besatzung in küstennaher Fahrt (bis 12 sm Küstenabstand) vorgeschrieben.

Voraussetzungen und Erwerb:
  • Besitz des Sportbootführerscheins SEE
  • Nachweis von 1000 sm auf Yachten in küstennahen Seegewässern nach Erwerb des Sportbootführerscheins See als Wachführer oder dessen Vertreter, bzw. 700 sm ohne Nennung eineer Funktion wenn zuvor die Prüfung zum Sportküstenschiffer abgelegt wurde.
Prüfungen:
  • Theorie: Navigation, Seemannschaft, Schifffahrtsrecht, Wetterkunde (freitextlicher Fragebogen und ggf. mündl. Prüfung)
  • Praxis: Manöver, Radar, Seemannschaft, u.a.

Der Prüfungsstoff des SSS ist nochmals deutlich umfangreicher als der des SKS.
Es findet eine theoretische Prüfung statt, bei der keinerlei Fragen vorher bekannt sind. Der Prüfling kann prinzipiell aus nahezu allen Bereichen des Schifffahrtsrechts, der Seemannschaft, der Navigation (außer astronomischer Navigation) und der Wetterkunde geprüft werden. Daher ist die Prüfung sehr umfangreich und die Vorbereitung entsprechend zeitaufwändig. Oft werden die theoretischen Teilprüfungen daher an verschiedenen Terminen abgelegt. Die vier einzelnen Teilprüfungen decken die Schwerpunkte Wetter, Recht, Navigation und Seemannschaft ab. Auch die wiederum auf einer seegängigen Yacht durchgeführte praktische Prüfung ist deutlich umfangreicher als die des SKS und umfasst neben dem Umgang mit dem Schiff auch Radar-Kenntnisse, Seemannschaft, Crewführung, Yachttechnik usw. Zwischen der theoretischen und der praktischen Prüfung dürfen maximal 36 Monate liegen.
Auch der SSS ist alternativ in einer Variante nur unter Motor ausstellbar.

 

Der SSS entspricht im Grundsatz dem früheren Segelschein BK des DSV
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 Minestalter: 16 Jahre

Sporthochseeschifferschein (SHS)

Der SHS ist der amtliche Führerschein zum Führen von Yachten sowie Ausbildungs- und Traditionsschiffen „mit Antriebsmaschine“ oder „mit Antriebsmaschine und unter Segel“ in der weltweiten Fahrt (alle Meere). Der SHS ist für die gewerbliche Nutzung von Sportbooten im Fahrtbereich über 12 sm Küstenabstand amtlich vorgeschrieben, im privaten Bereich ist der Erwerb freiwillig.

Voraussetzungen und Erwerb:
  • Besitz des Sportseeschifferscheines
  • Nachweis von 1000 sm auf Yachten im Seebereich nach Erwerb des Sportseeschifferscheines als Skipper, Coskipper oder Wachführer (im Gegensatz zum SSS genügt stellvertr. Wachführung nicht). Die Prüfung darf bereits bei Nachweis von 500 sm abgelegt werden, die Scheinausstellung erfolgt bei Nachweis der noch fehlenden Meilen.
Prüfung:
  • Theorie: Navigation (vor allem astronomische Navigation), Schifffahrtsrecht, (u.a. internationales Seerecht), Wetterkunde (u.a. tropische Wirbelstürme)
  • Praxis: Handhabung des Sextanten ( ca. 10 Minuten, Erklärung/Überprüfung der drei gängigen Fehler und Durchführung einer Vertikal-Winkel-Messung)
  • Mündl. Prüfung: Handhabung von Yachten (organisatorische, technische und seemännische Aspekte der Führung von Yachten; Fahren in schwerem Wetter; Verhalten in wirbelsturmgefährdeten Gebieten).
Der SHS entspricht im Grundsatz dem früheren Segelschein C des DSV.
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 Mindestalter: 18 Jahre 

 
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