Diese muss man nicht zwingend erwerben, jedoch verlangen Vercharterer von Jollen oder Yachten einen entsprechenden Befähigungsnachweis zum Führen der jeweiligen Sportboote.
Diesen Nachweis können Sie nur mit den freiwillig amtlichen Führerscheinen
erbringen, da bei deren Ausbildung wichtige Lehrinhalte zum eigenständigen Führen eines Sportbootes für die jeweiligen Reviere (küstennahe Gewässer und hohe See) vermittelt werden. Die ehemaligen DSV-Führerscheine (A, BR, BK, C ) gibt es ab
01.01.2003 nicht mehr.
Sportbootführerschein Binnen
Amtliche Erlaubnis zum Führen eines Sportfahrzeugs auf Bundeswasserstraßen im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung zu nichtgewerblichen Zwecken. Es wird unterschieden, ob der Inhaber ein Motorboot, ein Segelboot oder ein Surfbrett
führen darf. Ab einer Motorleistung von mehr als 3,68 kW (5PS) ist der
SBF Binnen (Motor) Pflicht. Der Führerschein berechtigt zum Führen von
Fahrzeugen mit einer LüA (Länge über Alles ohne Ruder und Bugspriet) von unter 15 m mit maximal 12 Personen an Bord.
Für Segelboote ohne Motor gibt es in Deutschland keine bundesweit
geregelte Führerscheinpflicht. Landesrechtlich geregelte
Führerscheinpflichten gibt es – auch außerhalb von Bundeswasserstraßen,
etwa auf Binnenseen – zum Beispiel für die Gewässer in Berlin (ab 3 m²
Segelfläche) und im Bundesland Sachsen (ab 6 m² Segelfläche). Für den Bodensee ist ab 12 m² Segelfläche das Bodenseeschifferpatent
D vorgeschrieben. Im Übrigen ist es Sache der Eigentümer (z. B.
Stadtverwaltung) eines Gewässers, eine Führerscheinpflicht zu erlassen.
Außerdem verlangen viele gewerbliche Bootsverleiher die Vorlage des
Führerscheins.
Ein Kuriosum eigener Art stellt die Alster in Hamburg dar. Sie ist als "Sonstige Verkehrsfläche" im Sinne der Hafenverkehrsordnung Teil des Hamburger Hafens, und hier gilt nur der Sportbootführerschein See. Der Sportbootführerschein Binnen wird geduldet.
Mindestalter:
Motorboot: 16 Jahre
Segeln: 14 Jahre
Surfen (Berlin): 14 Jahre
Sportbootführerschein See
Der SBF See ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten
Booten, welche für Sport- und Freizeitzwecken gebaut wurden , im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstrasse-Ordnung, d.h. auf den Seeschifffahrtstrassen (3-Seemeilen-Zone und Fahrwasser innerhalb der 12-Seemeilen-Zone).
Er ist vorgeschrieben
beim Führen von Fahrzeugen mit einer Motorleistung von mehr als 3,68 kW
zu nichtgewerblichen Zwecken.
bei Minderjährigen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Prüfungen:
Theorie - Aufgaben: Navigation, Seemanschaft, Kollisionsverhütungsregeln, Schifffahrtstrassen-Ordnung, Wetterkunde und Fahrzeugführung (freitextlicher Fragebogen und ggf. mündl. Prüfung)
Praxis - Aufgaben: Manöver und Knotenkunde
Mindestalter:
16 Jahre
Freiwillige amtliche Führerscheine
Sportküstenschifferschein (SKS)
Der SKS ist der amtliche, freiwillige, empfohlene Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 sm Abstand von der Festlandküste). Der
Sportküstenschifferschein ist ein reiner Befähigungsnachweis und
erweitert nicht die Berechtigungen, welche man mit dem
Sportbootführerschein See erworben hat. Für das Chartern einer
seegängigen Yacht genügt der Sportbootführerschein See. Jedoch kann der
SKS als Befähigungsnachweis eine große Rolle bei einem Seeunfall und der damit verbundenen Untersuchung durch die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchungen und einem vielleicht folgenden gerichtlichen Prozess haben.
Nachweis von 300 sm auf Yachten in Küstengewässern
Prüfungen:
Theorie: Navigation (auch Kartenaufgaben), Seemanschaft, Schifffahrtsrecht und Wetterkunde (freitextlicher Fragebogen und ggf. mündl. Prüfung)
Praxis: Manöver, Knotenkunde u.a.
Der Prüfungsstoff des SKS ist deutlich umfangreicher als der des SBF
See. Die theoretische Prüfung ist in zwei Teile gegliedert, einen
theoretischen Fragenteil und einen Kartenteil, in welchem man
umfangreiche navigatorische Kenntnisse anhand einer Seekartenaufgabe
nachweisen muss. Auch Fragen zu Strom und Gezeiten werden hier
gestellt. Bei dem Fragenteil sind die Fragen samt Musterantworten vorab
bekannt und im Handel erhältlich. Der Kartenteil ist nicht
veröffentlicht und daher nicht vorab bekannt. Allerdings sind
vergleichbare Musteraufgaben im Handel erhältlich. Bei Nichterreichen
einer bestimmten Punktzahl kann es auch eine mündliche Nachprüfung
geben. Darüber hinaus werden in einer praktischen Prüfung
umfangreichere Kenntnisse bzgl. der Führung einer seegängigen Yacht
geprüft als beim SBF See. Zwischen der theoretischen und der
praktischen Prüfung dürfen maximal 24 Monate liegen.
Der SKS ist alternativ auch in einer Variante nur unter Motor
ausstellbar. In diesem Falle wird die Prüfung auf einem Motorboot und
nicht auf einer Segelyacht abgenommen, und bei den Prüfungsfragen
entfällt weiterhin der auf das Segeln bezogene Prüfungsteil. Die
Variante „mit Motor und unter Segel“ ist jedoch mit Abstand die
gebräuchlichste.
Der SKS entspricht im Grundsatz dem früheren Segelschein BR des DSV.
Mindestalter:
16 Jahre
Sportseeschifferschein (SSS)
Der SSS ist der amtliche, freiwillige, empfohlene Führerschein zum
Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in küstennahen
Seegewässern (alle Meere bis 30 sm sowie die gesamte Ost- und Nordsee, Ärmelkanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer). Dieser Führerschein ist zum Führen von gewerblich genutzten Sportbooten mit maximal 12 Mann Besatzung und von Traditionsschiffen mit 15 bis 25 m Rumpflänge und mehr als 25 Mann Besatzung in küstennaher Fahrt (bis 12 sm Küstenabstand) vorgeschrieben.
Nachweis von 1000 sm auf Yachten in küstennahen Seegewässern nach Erwerb des Sportbootführerscheins See als Wachführer oder dessen Vertreter, bzw. 700 sm ohne Nennung eineer Funktion wenn zuvor die Prüfung zum Sportküstenschiffer abgelegt wurde.
Der Prüfungsstoff des SSS ist nochmals deutlich umfangreicher als der des SKS.
Es findet eine theoretische Prüfung statt, bei der keinerlei Fragen vorher bekannt sind. Der Prüfling kann prinzipiell aus nahezu allen
Bereichen des Schifffahrtsrechts, der Seemannschaft, der Navigation (außer astronomischer Navigation) und der Wetterkunde geprüft werden.
Daher ist die Prüfung sehr umfangreich und die Vorbereitung entsprechend zeitaufwändig. Oft werden die theoretischen Teilprüfungen
daher an verschiedenen Terminen abgelegt. Die vier einzelnen Teilprüfungen decken die Schwerpunkte Wetter, Recht, Navigation und
Seemannschaft ab. Auch die wiederum auf einer seegängigen Yacht durchgeführte praktische Prüfung ist deutlich umfangreicher als die des
SKS und umfasst neben dem Umgang mit dem Schiff auch Radar-Kenntnisse, Seemannschaft, Crewführung, Yachttechnik usw. Zwischen der
theoretischen und der praktischen Prüfung dürfen maximal 36 Monate liegen.
Auch der SSS ist alternativ in einer Variante nur unter Motor ausstellbar.
Der SSS entspricht im Grundsatz dem früheren Segelschein BK des DSV
Minestalter:
16 Jahre
Sporthochseeschifferschein (SHS)
Der SHS ist der amtliche Führerschein zum Führen von Yachten sowie
Ausbildungs- und Traditionsschiffen „mit Antriebsmaschine“ oder „mit
Antriebsmaschine und unter Segel“ in der weltweiten Fahrt (alle Meere).
Der SHS ist für die gewerbliche Nutzung von Sportbooten im Fahrtbereich
über 12 sm Küstenabstand amtlich vorgeschrieben, im privaten Bereich
ist der Erwerb freiwillig.
Voraussetzungen und Erwerb:
Besitz des Sportseeschifferscheines
Nachweis von 1000 sm auf Yachten im Seebereich nach Erwerb des Sportseeschifferscheines als Skipper, Coskipper oder Wachführer (im Gegensatz zum SSS genügt stellvertr. Wachführung nicht). Die Prüfung darf bereits bei Nachweis von 500 sm abgelegt werden, die Scheinausstellung erfolgt bei Nachweis der noch fehlenden Meilen.
Praxis: Handhabung des Sextanten ( ca. 10 Minuten, Erklärung/Überprüfung der drei gängigen Fehler und Durchführung einer Vertikal-Winkel-Messung)
Mündl. Prüfung: Handhabung von Yachten (organisatorische, technische und seemännische Aspekte der Führung von Yachten; Fahren in schwerem Wetter; Verhalten in wirbelsturmgefährdeten Gebieten).
Der SHS entspricht im Grundsatz dem früheren Segelschein C des DSV.
Mindestalter:
18 Jahre
Diesen Artikel bookmarken bei:Setzen Sie einen Link auf diesen Artikel bei Ihrem bevorzugten Social Bookmarking-Dienst.