Wellensalat: Hürden über Hürden, mit dieser Realität muss sich jeder
auseinandersetzen, der am Funkverkehr teilnehmen will.
Ein Führer durch den Behörden-Urwald.
Wer heute von Bord am UKW-Funkverkehr teilnehmen will, muss Hürden
nehmen. Welche sind das? Um den behördlichen Anforderungen zu genügen:
Funkzeugnis, Frequenzzuteilung und ein passendes Gerät. Die
Geräteauswahl richtet sich in erster Linie nach dem Fahrtgebiet.
Wer
mit seinem Boot die Binnenwasserstraßen Europas befährt, benötigt eine
UKW-Binnenfunkanlage, die über die automatische Sender-Identifikation,
die so genannte ATIS, verfügt. Dieses System basiert auf einer Nummer,
der ATIS-Kennung, die fest in die Funkanlage einprogrammiert werden
muss. Aus dieser Kennung, ähnlich einer Telefonnummer, kann auf das
Rufzeichen der sendenden Funkstelle geschlossen werden. Einige Anlagen
dekodieren die ATIS-Kennung, sodass das Rufzeichen der Sendefunkstelle
im Display angezeigt wird. Wer Binnen ohne die ATIS-Kennung funkt,
riskiert empfindliche Strafen bis hin zur Beschlagnahmung der
Funkanlage.
Ein weiteres typisches Merkmal von
UKW-Binnenfunkgeräten: automatisch reduzierte Sendeleistung (1 W) in
den Verkehrskreisen (Kanälen) Schiff-Schiff, Schiff-Hafen und
Funkverkehr an Bord.
Eine ähnliche Kennungsnummer wie ATIS gibt
es auch beim UKW-Seefunk. Hier heißt sie Maritime Mobile Service
Identity (MMSI) und muss ebenfalls fest in das Funkgerät
einprogrammiert werden. UKW-Seefunkverkehr findet auf allen
Seeschifffahrtsstraßen statt. Wer effektiv am Seefunkverkehr teilnehmen
will, muss sich mit einer GMDSS-Seefunkanlage ausrüsten. Neben den
bisher bekannten Funktionen von althergebrachten UKW-Geräten können nur
solche Anlagen eine schnelle und genaue Alarmierung im Seenotfall
garantieren. Daneben kann man Alarmierungen mit den Prioritäten wie
Urgency (Dringlichkeit), Safety (Sicherheit) oder Routine
(Privatgespräch) senden.
Wer jedoch „Buten und Binnen“ unterwegs ist, fährt mit einer so
genannten Kombianlage am besten. Diese Geräte lassen sich je nach
Fahrtgebiet zwischen UKW-Binnenfunk und -Seefunk (mit DSC) umschalten.
Auch hier müssen die von der Bundesnetzagentur zugeteilten Kennungen
einprogrammiert werden, und zwar für beide Fahrtgebiete. Sowohl die
ATIS- als auch die MMSI-Nummer müssen eingespeichert werden. Auch wer
mit einer Kombianlage nur Binnen fährt, benötigt die MMSI-Kennung. Das
gilt genauso für den umgekehrten Fall für die ATIS-Nummer. Ist eine von
beiden nicht einprogrammiert, drohen auch hier empfindliche Strafen.
ATIS-
und MMSI-Nummern kommen zusammen mit der so genannten Frequenzzuteilung
von der Bundesnetzagentur (Nachfolger der Reg TP). Die Zuteilung ist
zwingend für alle Seefunkgeräte vorgeschrieben.
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