Führerscheinvorschriften wurden weiter verschärft!
Laut Information des kroatischen Ministeriums für Seewesen haben sich die Führerschein- und Anmeldebestimmungen für ausländische Bootstouristen für die Saison 2007 wieder geändert.
Viele deutsche Skipper haben jetzt auf Grund der neuen kroatischen Führerscheinvorschriften Probleme bei der Anmeldung im Hafenamt, da sie einen Sportbootführerschein-See vorlegen müssen. Für ein in Deutschland führerscheinfreies Motorboot – Boote unter 3.68 kW (5 PS) - ist jetzt in Kroatien der Sportbootführerschein-See zum Befahren der Küstengewässer vorgeschrieben.
Das heißt, für jedes (auch für Beiboote unter 5 PS) motorbetriebene Boot ist für deutsche Bootsfahrer der Sportbootführerschein-See erforderlich.
Deutsche Skipper, die keinen deutschen Sportbootführerschein-See besitzen, können ein kroatisches Patent erwerben. Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass diese von deutschen Staatsbürgern in Kroatien erworbenen Bootsführerscheine nur in Kroatien gültig sind. Diese Patente können nicht in deutsche Sportbootführerscheine umgeschrieben werden.
Kein Bootsführerschein ist erforderlich für:
Boote für Sportwettbewerbe
Kanus, Kajaks und Tretboote
Surfbretter
Bei der Anmeldung im Hafenamt muss eine Vignette für jedes Boot über 2,50 m Länge oder für Boote mit einem Motor von mehr als 5 kW (6,8 PS) unabhängig von der Länge gekauft werden.
Quelle: ADAC Wassersport
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