Wie der Sprecher des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und
Stadtentwicklung (BMVBS) Sven Ulbrich mitteilte, bleibt ein Verstoß
gegen die Funkzeugnispflicht zwar eine Ordnungswidrigkeit, wird aber
bis zum 31.12.2009 nicht geahndet.
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Ein entsprechender Verordnungsentwurf befindet sich in Vorbereitung und wird in Kürze in Kraft treten. Charterkunden haben nun faktisch bis zum Beginn der
Wassersportsaison 2010 Zeit, ein Funkbetriebszeugnis zu erwerben.
Charteryachten über 12 m Bootslänge müssen verpflichtend mit
Funkanlagen ausgerüstet werden. Bei kleineren Booten und Yachten
geschieht dies freiwillig.
Der Arbeitskreis Charterboot (AKC) im
Bundesverband Wassersportwirtschaft e.V. begrüßt die Verlängerung der
Übergangsregelung und unterstützt seine Kunden aktiv in dem Bestreben,
ein Funkzeugnis zu erwerben.
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