Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS)
hat mitgeteilt, dass die Übergangsregelung für Funkzeugnisse nicht
verlängert wird.
Bekanntlich wurde die Bußgeldbewehrung bei Verstößen
bis zum 30. September 2007 ausgesetzt.
Schiffsführer müssen, sofern Yachten mit einer Funkanlage ausgerüstet
sind, über ein gültiges Funkbetriebszeugnis verfügen. Bereits in der
Saison 2007 waren Verstöße gegen diese Regelung eine
Ordnungswidrigkeit, die allerdings nicht durch Bußgeld geahndet wurden.
Ab dem 1. Oktober 2007 werden den Skippern bei Verstößen nun
Bußgeldbescheide ins Haus flattern.
Insbesondere die Charterbranche erwartet negative Auswirkungen, da alle Charteryachten mit Funkanlagen ausgerüstet sind. Bei Charteryachten über 12 m Länge ist dies sogar verbindlich vorgeschrieben. „Wir erwarten erhebliche Buchungsrückgänge für die nächste Saison. Rund 2/3 unserer Charterkunden verfügen nicht über ein Funkzeugnis und werden sich ins Ausland orientieren.“, so der Vorsitzende des Arbeitskreises Charterboot (AKC) und größte Flottenbetreiber an der Ostsee Reinhard Klemme.
Das BMVBS begründet seine Entscheidung mit der De-facto-Verlängerung um mindestens weitere sechs Monate bis zum Beginn der nächsten Saison und mit dem Zeitaufwand, der bei einer Änderung der Rechtsverordnung entstünde.
Skipper, die schneller zu einem Funkzeugnis kommen wollen, bieten sich zur Ausbildung nach deutschem Muster Alternativen. Mittlerweile werden in Deutschland Kurse für Funkzeugnisse nach britischem Muster angeboten. Die Kurse umfassen einen Tag theoretische und praktische Ausbildung mit abschließendem Multiple Choice Test. Der Zeitaufwand für das deutsche Zeugnis beträgt mindestens das Dreifache. Das britische Zeugnis muss laut Aussage des BMVBS in Deutschland anerkannt werden. Dies gilt auch für die Funkzeugnisse anderer EU-Mitgliedsstaaten sofern die internationalen Vereinbarungen hierzu beachtet werden.