Ausländische Funkbetriebszeugnisse Drucken E-Mail
Geschrieben von (redaktion )   

Deutsche Staatsbürger, die zum Beispiel ein britisches Funkbetriebszeugnis (SRC) erwerben, haben in Deutschland keine Probleme zu befürchten.

 

Darauf weist das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hin. Hintergrund sind Ausbildungslehrgänge nach britischem Muster, die zum Erwerb eines britischen Funkzeugnisses führen.


Solche Lehrgänge werden mittlerweile auch in Deutschland angeboten. Voraussetzung ist, dass wie im Fall Großbritanniens, die Funkzeugnisse auf der Grundlage der „Radio Regulations“ (RR) sowie der technischen Empfehlung der Konferenz der europäischen Post- und Fernmeldeverwaltungen (CEPT) erteilt werden. Letztere beschreibt die Ausbildungsinhalte.

 

„Ausländische Funkbetriebszeugnisse im Besitz deutscher Staatsangehöriger nicht anzuerkennen wäre gleichbedeutend mit einer Verletzung europäischer Rechtsgrundsätze“, so Alexander Schwarz vom BMVBS. Vielleicht ergibt sich daraus eine Chance für Anbieter ausländischer Funkzeugnisse, jedenfalls soweit die obigen Grundlagen beachtet werden. Deutsche Kunden könnten so möglicherweise schneller und einfacher ans Ziel kommen.


 

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